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   BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 55.84   

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https://dejure.org/1988,2435
BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 55.84 (https://dejure.org/1988,2435)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1988 - 4 C 55.84 (https://dejure.org/1988,2435)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (https://dejure.org/1988,2435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bahnrecht - Kreuzungsbauwerk - Planungsentscheidung - Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1988, 60
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 54.84

    Planungskompetenz - Vorhabenträger - Folgemaßnahmen - Anlagen - Umgestaltungen -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 55.84
    Der andere, der von der Bundesbahndirektion Karlsruhe erlassen worden ist, ist vom Senat mit dem heute in der Parallelsache BVerwG 4 C 54.84 ergangenen Urteil aufgehoben worden.

    Ihre Planungskompetenz kann sich darauf nur soweit erstrecken, wie Folgemaßnahmen zur Anpassung kommunaler Straßen und Wege an Planungsvorhaben an Landesstraßen oder Bundesbahnanlagen notwendig sind (vgl. dazu das Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 54.84 -).

  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 55.84
    Diese Bestimmung ist hier zwar an sich einschlägig, da eines der beiden Vorhaben - das der Deutschen Bundesbahn - bundesrechtlich geregelt ist (zur Gesetzgebungskompetenz vgl. BVerfGE 26, 338).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Planen dagegen - wie hier - mehrere Vorhabenträger gleichzeitig planfeststellungsbedürftige Baumaßnahmen, liegen selbständige Vorhaben vor, die eine Anwendung des § 78 VwVfG fordern, wenn diese Vorhaben nur einer einheitlichen Zulassungsentscheidung unterworfen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 55.84 - Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 2).
  • VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1926/09

    Vorläufiges Aus für das Abgrabungsvorhaben "Reeser Welle"

    Dem setzt § 75 VwVfG NRW bereits vom Wortlaut her den Begriff der anderen Anlage entgegen, BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) und 4 C 54.84 (Bahnübergang P 203) -, jeweils in: juris; beide Entscheidungen betreffen - bezogen auf unterschiedliche Planfeststellungsbeschlüsse - dasselbe Kreuzungsbauwerk, nämlich den Wegfall des Bahnübergangs P 203 durch die Unterführung mit der Iggelheimer Straße.

    Entsprechend ist die (reine) Funktionsfähigkeit der jeweils anderen Anlage durch Folgemaßnahmen im Sinne von § 75 Abs. 1 VwVfG sicherzustellen, BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) -, in: juris (Rn. 12).

    Unabhängig vom Begriff des Vorhabens ist auch die weitere Voraussetzung, dass nur eine einheitliche Entscheidung möglich sein darf, BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) -, in: juris (Rn. 16), nicht erfüllt.

    Wird so verfahren, ohne dass erkennbare Schwierigkeiten auftreten, ergibt sich schon daraus, dass eine getrennte Entscheidung über beide Vorhaben möglich war, BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) -, in: juris (Rn. 16).

  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 54.84

    Planungskompetenz - Vorhabenträger - Folgemaßnahmen - Anlagen - Umgestaltungen -

    Über die etwa gleichzeitig ergangene straßenrechtliche Planfeststellung ist mit dem heutigen Urteil in der Parallelsache BVerwG 4 C 55.84 rechtskräftig entschieden worden.

    Darunter fällt auch die Schließung eines Bahnüberganges, soweit damit eine Verbesserung der Bahnstrecke - insbesondere mehr Sicherheit für den Eisenbahnverkehr - erreicht werden soll (vgl. dazu auch das Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 55.84 -).

  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

    Es kann dabei unentschieden bleiben, in welcher Weise die erweiternde Zuständigkeit gemäß § 78 VwVfG von der Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde abzugrenzen ist, notwendige Folgemaßnahmen gemäß § 75 Abs. 1 Satz 2 VwVfG zu treffen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 54.84 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 3 = DVBl. 1988, 843; Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 55.84 - Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 2 = UPR 1988, 261).
  • VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1851/09

    Vorläufiges Aus für das Abgrabungsvorhaben "Reeser Welle"

    BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) und 4 C 54.84 (Bahnübergang P 203) -, jeweils in: juris; beide Entscheidungen betreffen - bezogen auf unterschiedliche Planfeststellungsbeschlüsse - dasselbe Kreuzungsbauwerk, nämlich den Wegfall des Bahnübergangs P 203 durch die Unterführung mit der Iggelheimer Straße.

    BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) -, in: juris (Rn. 12).

    BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) -, in: juris (Rn. 16), 79.

    BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) -, in: juris (Rn. 16).

  • VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1892/09

    Vorläufiges Aus für das Abgrabungsvorhaben "Reeser Welle"

    Dem setzt § 75 VwVfG NRW bereits vom Wortlaut her den Begriff der anderen Anlage entgegen, BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) und 4 C 54.84 (Bahnübergang P 203) -, jeweils in: juris; beide Entscheidungen betreffen - bezogen auf unterschiedliche Planfeststellungsbeschlüsse - dasselbe Kreuzungsbauwerk, nämlich den Wegfall des Bahnübergangs P 203 durch die Unterführung mit der Iggelheimer Straße.

    Entsprechend ist die (reine) Funktionsfähigkeit der jeweils anderen Anlage durch Folgemaßnahmen im Sinne von § 75 Abs. 1 VwVfG sicherzustellen, BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) -, in: juris (Rn. 12).

    Unabhängig vom Begriff des Vorhabens ist auch die weitere Voraussetzung, dass nur eine einheitliche Entscheidung möglich sein darf, BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) -, in: juris (Rn. 16), nicht erfüllt.

    Wird so verfahren, ohne dass erkennbare Schwierigkeiten auftreten, ergibt sich schon daraus, dass eine getrennte Entscheidung über beide Vorhaben möglich war, BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) -, in: juris (Rn. 16).

  • VG Neustadt, 16.11.2015 - 4 K 1000/14

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung des Bahnübergangs in

    Diese Regeln gelten auch für die Beantwortung der Frage nach der Zuständigkeit für die Aufhebung eines höhengleichen Bahnüberganges (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55/84 -, NVwZ-RR 1988, 60).

    Für diesen Fall ist die Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde - bei Beteiligung eines bundesrechtlich geregelten Vorhabens - nach § 78 VwVfG zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55/84 -, NVwZ-RR 1988, 60).

    Die Funktionsfähigkeit der jeweils anderen Anlage ist durch Folgemaßnahmen im Sinne von § 75 Abs. 1 VwVfG sicherzustellen (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55/84 -, NVwZ-RR 1988, 60).

  • BVerwG, 28.11.1995 - 11 VR 38.95

    Kein Baustopp für den Tiergartentunnel

    Planen dagegen - wie hier - mehrere Vorhabenträger gleichzeitig planfeststellungsbedürftige Baumaßnahmen, liegen selbständige Vorhaben vor, die eine Anwendung des § 78 VwVfG fordern, wenn diese Vorhaben nur einer einheitlichen Zulassungsentscheidung unterworfen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 55.84 - Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 2).
  • VGH Bayern, 30.05.2023 - 22 A 21.40025

    Drittanfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für die Änderung einer

    Dieses stellt sich rechtlich - und im Übrigen auch baulich (vgl. etwa PFB S. 32 f.) - als Einheit dar (vgl. auch - für einen höhengleichen Bahnübergang - BVerwG, U.v. 12.2.1988 - 4 C 55.84 - juris Rn. 10 f.).

    Werden bei einem solchen Kreuzungsbauwerk die Anforderungen des jeweiligen Verkehrsträgers entsprechend der für diesen bestehenden fachlichen und rechtlichen Vorgaben berücksichtigt, gewährleistet dies ein weitgehend beeinflussungs- und damit problemfreies Queren der beiden an sich inkompatiblen Verkehrsträger und damit einen ungehinderten und sicheren Eisenbahnbetrieb, so dass den genannten Zielen des AEG Rechnung getragen wird (vgl. auch BVerwG. U.v. 12.2.1988 - 4 C 55.84 - juris Rn. 12, wonach die Belange des anderen - passiven - Kreuzungsbeteiligten im Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen sind).

  • BVerwG, 19.12.1989 - 4 B 224.89

    Rücksichtnahme eines Planungsträgers

    Die Urteile vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 54.84 und 4 C 55.84 - behandeln Probleme, die sich mit Planungsleitsätzen befassen, nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1996 - 20 A 5304/94
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1995 - 20 B 2644/94
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.06.1999 - 4 K 1/98
  • VGH Bayern, 15.07.2021 - 22 AS 21.40014

    Planfeststellung für die Errichtung eines beschrankten Bahnübergangs

  • BVerwG, 26.04.1996 - 11 VR 47.95

    Recht des Schienenverkehrs: Eisenbahn-Neubaustrecke Ebensfeld-Erfurt und

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.07.1999 - 4 M 48/99
  • VG Düsseldorf, 20.11.1996 - 16 K 2041/94
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